Nachweis Deines Engagements mit dem Ethikum
Wer kann mitmachen?
Studierende an den staatlichen und kirchlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg.
Wie funktioniert die Beantragung?
- Besuche die Veranstaltungen und sammle Nachweise.
- Lade das Antragsformular herunter und fülle es aus.
- Sende Deinen Antrag mit den Nachweisen an Deine/Deinen Ethikbeauftragte(n).
- Deine Ethikbeauftragte oder Dein Ethikbeauftragter an der Heimathochschule prüft den Antrag.
- Das ZEF21 stellt Dein Zertifikat in Abstimmung mit der oder dem Ethikbeauftragten der jeweiligen Hochschule aus.
Was wird angerechnet?
- Mindestens drei benotete Lehrveranstaltungen mit signifikantem Ethik-Bezug sowie weitere freiwillige, benotete und unbenotete Angebote mit Ethikrelevanz – darunter mindestens eine Veranstaltung (benotet oder unbenotet) aus dem Bereich „Grundlagen der Ethik“.
- Für jede Veranstaltung erhältst Du Ethikpunkte (EP), die Deinen Lernaufwand abbilden.
- Für zwei Lehrstunden à 45 Minuten wird ein EP vergeben (1 ECTS entspricht 15 EP).
- Ab drei benoteten Scheinen und mindestens 100 EP wird das Zertifikat Ethikum ausgestellt.
- Die Endnote des Ethikums wird als gewichteter Notenschnitt ermittelt und muss 2,5 oder besser sein.
Du willst mehr erfahren?
Schau Dir unser Beispiel-Zertifikat und informiere Dich bei dem oder der Ethikbeauftragten an Deiner Hochschule.